HAUSORDNUNG

Vorwort

Die Moschee fungiert nicht nur als Gotteshaus, sondern auch als eine öffentliche
Einrichtung des Islam, die darauf Wert legt, dass ihre Besucher ein angemessenes
Verhalten zeigen. Unser Ziel ist es, das Miteinander zu fördern sowie Bildung und
Erziehung für alle Besucher zu ermöglichen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn
wir einander mit Respekt begegnen und die Würde jedes Einzelnen anerkennen. Jeder
Besucher hat das Recht darauf, respektvoll und verständnisvoll behandelt zu werden.
Darüber hinaus sind wir aber alle dazu verpflichtet, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Die
Bereitschaft zur gegenseitigen Hilfe und Unterstützung entspricht auch unserer
Vorstellung von guten Umgangsformen.
Daher enthält die Hausordnung die folgenden Regeln und Pflichten:

§1: Diese Hausordnung bildet einen integralen Bestandteil der Satzung des Islamischen
Vereins für Völkerverständigung Germersheim e.V.

§ 2: Für Besucher der Räumlichkeiten des Islamischen Vereins für Völkerverständigung
Germersheim e.V., einschließlich Kinder, besteht kein Versicherungs- oder Unfallschutz.

§ 3: Jegliche Video- und Audioaufnahmen sowie das Fotografieren während Vorträgen,
Ansprachen, Sitzungen und anderen Veranstaltungen sind strengstens untersagt, es sei
denn, der Vorstand hat seine Erlaubnis erteilt.

§ 4: Alle Räumlichkeiten sind sauber zu halten. Sämtliche Einrichtungsgegenstände und
Geräte sind pfleglich und schonend zu behandeln. Die Nutzungsdauer und deren
Bedingungen werden vom Vorstand festgelegt. Mutwillige Beschädigungen gehen zu
Lasten des Verursachers.

§ 5: Das Betreten des Gebetsraumes ist nur mit Socken gestattet.

§ 6: Das Tragen von adäquater Kleidung entsprechend den Vorschriften des Islams ist
obligatorisch.

§ 7: Sittenwidrige Handlungen sind strengstens untersagt. (Musik, Tanzen, Singen etc.)

§ 8: Das 1. Obergeschoss ist für Frauen reserviert. Männern ist der Zutritt ohne Erlaubnis
nicht gestattet.

§ 9: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Einrichtungsgegenstände intakt bleiben. Das
Mitnehmen von Sachen, die Eigentum des Vereins sind, ist nicht gestattet.

§ 10: Sämtliche in der Moschee gefundenen Gegenstände müssen dem Vorstand bzw.
Imam ausgehändigt werden.

§ 11: Aus gesetzlichen Gründen dürfen Kinder die Räumlichkeiten der Moschee ohne
Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten nicht verlassen. Die Verantwortung für die
Kinder in den Räumen der Moschee liegt bei deren Eltern.

§ 12: Das Werfen von Gegenständen aus den Fenstern ist nicht gestattet.

§ 13: Für Diebstähle von persönlichen Gegenständen übernimmt der Vorstand keine
Haftung. Bitte achten Sie auf Ihre mitgebrachten Sachen.

§ 14: Das Verteilen oder Aushängen von Informationsblättern, Plakaten, Werbematerial
usw. sowie das Sammeln von Spenden ist ohne Erlaubnis des Vorstands ausdrücklich
untersagt.

§ 15: Während des Gebets, bei Vorträgen oder Versammlungen ist das Einschalten und
Benutzen von Mobiltelefonen und anderen Geräten nicht gestattet.

§ 16: Aktivitäten, Festlichkeiten, Kauf- oder Verkaufsveranstaltungen dürfen nur mit
Zustimmung des Vorstands durchgeführt werden.

§ 17: Aktivitäten für Kinder und Jugendliche sind nur jenen gestattet, deren Eltern
Mitglieder sind.
Der Einkauf im Vereinsladen und die Nutzung der Vereinsräume für Festlichkeiten
sind ausschließlich Mitgliedern vorbehalten.

§ 18: Besucher und Gäste werden gebeten, ihre Schuhe in die dafür vorgesehenen
Regale zu stellen.

§ 19: Das Zubereiten oder Verzehren von Mahlzeiten und Speisen ist ohne Erlaubnis des
Vorstands nicht gestattet.

§ 20: Das Verzehren von Mahlzeiten und Speisen in den Gebetsräumen ist nicht
gestattet. In den Gebetsräumen ist nur das Trinken von Wasser gestattet. Alle anderen
Getränke sind in den dafür bestimmten Räumen einzunehmen.

§ 21: Das Übernachten in den Vereinsräumlichkeiten ist nur in Verbindung mit
Vereinsaktivitäten erlaubt. Dafür muss eine vorherige Zustimmung des Vorstands
eingeholt werden. In den letzten 10 Tagen des Ramadans ist das Übernachten erlaubt,
sofern es vom Vorstand nicht abgesagt wird.

§ 22: Es ist untersagt, den Namen des Vereins für eigene Zwecke zu nutzen.

§ 23: Vorschläge, Beanstandungen oder Kritik sind direkt an den Vorstand zu richten
oder in den dafür vorgesehenen Kasten einzuwerfen.

§ 24: Bei Fragen, Vorschlägen oder anderen Anliegen wenden Sie sich bitte an die
entsprechende Ansprechperson.

§ 25: Bitte achten Sie auf Sauberkeit, sowohl innerhalb als auch außerhalb des
Gebäudes.

§ 26: Die Badezimmer und Toiletten sind stets sauber zu halten.

§ 27: Die Beleuchtung ist nach Gebrauch auszuschalten.

§ 28: Das Bedienen der Heizung ist nicht gestattet. Dies ist die Aufgabe des Hausmeisters.

§ 29: Verschmutzungen sind umgehend vom Verursacher zu beseitigen.

§ 30: Vermeiden Sie unnötigen Lärm und Versammlungen vor der Haustür.

§ 31: Rauchen ist in den Vereinsräumlichkeiten und auf dem gesamten Vereinsgelände untersagt.

§ 32: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarschaft.

§ 33: Reparaturarbeiten dürfen nur nach Absprache mit dem Vorstand durchgeführt werden.

§ 34: Verstöße werden je nach Schwere vom Vorstand geahndet:
● Verwarnung
● temporärer oder endgültiger Ausschluss
● Hausverbot.

§ 35: Das Halten von Vorträgen, Erteilen von Kursen und Unterricht sowie das Organisieren von Versammlungen innerhalb der Vereinsräume ist ohne vorherige
Zustimmung des Vorstands nicht gestattet.

§ 36: Es ist strengstens verboten, Bücher oder Flyer ohne vorherige Absprache mit dem
Vorstand in den Vereinsräumen zu hinterlegen.

§ 37: Der Vorstand behält sich das Recht vor, jeglichen Personen den Zutritt zu verwehren bzw. den Räumlichkeiten zu verweisen, wenn sie eine Gefahr für die Gemeinschaft darstellen.

Besondere Anweisungen für Mitgliederversammlungen:
§ 38: Der Vorsitzende oder der Sitzungsleiter ist befugt, folgende Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung der Ordnung zu ergreifen:
● Ermahnung, nicht vom Thema abzuschweifen, sondern bei der Sache zu bleiben
● Zurückweisung beleidigender Ausdrücke
● Erteilung des Ordnungsrufs (Verwarnung) und/oder Verweisung aus der
Versammlung.

§ 39: Personen, die das Wort ergreifen möchten, müssen sich beim Vorsitzenden oder
dem Sitzungsleiter melden, der jedem in der Reihenfolge der Meldungen das Wort
erteilt.

§ 40: Nach Abstimmung über einen Antrag ist keine weitere Debatte zulässig.

 

Wir danken Ihnen herzlich für die Beachtung dieser Anweisungen. Die Hausordnung wurde überarbeitet und aktualisiert. Sie wurde in der Mitgliederversammlung vom 14. Dezember 2024 angenommen.